naturheilpraxis

Martina Heiland

Meine  Ausbildung zur Heilpraktikerin dauerte von 2002 – 2005. Seitdem besitze ich die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktikerin und bin Mitglied im Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. 

Seit März 2006 bin ich in meiner eigenen Praxis in 37308 Heilbad Heiligenstadt, Bahnhofstr. 5, von Dienstag bis Freitag tätig – und freue mich auf eine Begegnung mit Ihnen!

Vor meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin war ich bis 2003 als Pharmazie-Ingenieurin  in einer Apotheke in Mühlhausen angestellt. Da ich die „Apothekenluft“ mag, bin ich jeden Montag in der Amalien-Apotheke in Heiligenstadt  anzutreffen und gebe dort auch gern Auskunft zu begleitenden alternativen Medikamenten.

Heilpraktikerin nach dem „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ vom 17.02.1939 (RGBL. I S.251), geändert durch Art.53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGBl. I S. 469)
Berufliche Regelung: Berufsordnung für Heilpraktiker, einzusehen unter 
http://www.heilpraktikerverband.de/recht/berufs_ord.php

Terminvereinbarung

Ich bitte um eine Terminvereinbarung, telefonisch oder per Email. Die Termine werden von Dienstag bis Freitag  vergebenHausbesuche sind möglich. 

Während einer Behandlung nehme ich Ihren Telefonanruf nicht persönlich entgegen. Mein Anrufbeantworter wird Sie freundlich darauf hinweisen und um Verständnis bitten. Bitte teilen Sie ihm Ihren Namen und Ihre Telefonnummer mit.  Sobald es mir möglich ist, melde ich mich bei Ihnen.

Die Termine sind verbindlich und dauern in der Regel  1 bis 1,5 Stunden, beim 1. Termin ca. 2 bis 2,5 Stunden. Bitte bringen Sie genügend Zeit mit !

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage, möglichst 24 Stunden vorher. Bei Nichteinhaltung können Ausfallgebühren in Höhe von 50% der Behandlungskosten in Rechnung gestellt werden.

Abrechnung

Die Behandlungskosten werden von mir monatlich in  Rechnung gestellt und können auf mein Konto überwiesen oder bar in der Praxis bezahlt werden.

Die Rechnungen werden nach der Gebührenordnung  für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 erstellt. Diese kann in meiner Praxis eingesehen werden. Die GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig.

Die Kosten der Behandlung und der verordneten Medikamente werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an.

Es besteht oft die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.

Die Übernahme der Kosten durch private Krankenkassen und Beihilfe ist unterschiedlich.  Bitte informieren Sie sich.

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